FAQ
Wir sind uns bewusst, dass unser Geschäft nicht alltäglicht ist.
Allgemein
Als kontaktlos gelten Vermögenswerte, wenn das Finanzinstitut den Kontakt zur Kundin oder zum Kunden nicht mehr herstellen kann. Als nachrichtenlos gelten sie nach Ablauf der in den einschlägigen Richtlinien festgelegten Frist. Für Banken gelten insbesondere die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung zum Umgang mit kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten. Sie sind verpflichtet, angemessene Suchmassnahmen zu ergreifen und den Kontakt mit berechtigten Personen wieder herzustellen.
Sie wurden von uns kontaktiert, weil wir von einer Bank, Versicherung oder Vorsorgeeinrichtung beauftragt wurden. Ziel ist es, den Kontakt zu Personen wiederherzustellen, die möglicherweise Anspruch auf Vermögenswerte, Leistungen oder relevante Informationen haben.
Der Kontakt kann aus verschiedenen Gründen abbrechen, beispielsweise durch einen Umzug, Wegzug ins Ausland, Namensänderung, die Schliessung eines Unternehmens oder den Tod eines Kontoinhabers.
Finanzinstitute verfügen nicht immer über die spezialisierten Recherchekapazitäten, die für komplexe oder internationale Personensuchen erforderlich sind und sind generell in ihren Möglichkeiten zur Personensuche eingeschränkt. Deshalb beauftragen diese spezialisierte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Unternehmen wie FAST Search mit der Recherche, der ersten Kontaktaufnahme und der vorbereitenden Verifikation. Das ist in der Schweiz ein Standardprozess, der regulatorisch so vorgesehen ist.
Sie können die FAST Search AG über den offiziellen Handelsregistereintrag unter www.zefix.ch überprüfen. Verwenden Sie für Rückfragen ausschliesslich die auf www.fastsearch.ch veröffentlichten Kontaktdaten. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen unseren Auftrag. FAST Search verlangt keine Vorauszahlungen und niemals Passwörter, PIN-Codes, E-Banking-Zugangsdaten, Reisepässe, Identitätskarten oder dergleichen. Unsere Systeme und Prozesse entsprechen den geltenden Datenschutz-, Compliance- und Sorgfaltspflichten.
FAST Search arbeitet ausschliesslich im Auftrag regulierter Finanzinstitute, Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen und werden von unseren Auftraggeber für unsere Aufwendungen entschädigt. Im Gegensatz zu Erbenermittler, Genealogen oder dergleichen wird FAST Search niemals eine Kompensation von den berechtigten Personen verlangen.
Ausgangspunkt sind Angaben, die uns im Rahmen des Mandats zur Verfügung gestellt werden. Für unsere Recherche verwenden wir rechtmässig zugängliche Quellen und holen – soweit zulässig und erforderlich – Auskünfte bei zuständigen Stellen ein. Die Datenbearbeitung erfolgt zweckgebunden und nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
Nein. FAST Search stellt Ihnen für die Kontaktaufnahme, Identifikation oder Verifikation keine Rechnung. Ob das zuständige Institut im weiteren Verlauf Kosten oder Gebühren erhebt, richtet sich nach dessen Vertragsbedingungen und liegt ausserhalb des Einflussbereichs von FAST Search. Bitte klären Sie entsprechende Fragen direkt mit dem Institut. Im Gegensatz zu Erbenermittler, Genealogen oder dergleichen wird FAST Search nie eine Kompensation iin irgend einer Form von Ihnen als potentiell berechtigte Person verlangen.
FAST Search nimmt ausschliesslich Suchmandate an, die Aufgrund von Vermögenswerte oder Ansprüchen an Leistungen erfolgen (keine Verbinlichkeiten oder Schulden). Art und Höhe des Vermögenswerts erfahren Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen direkt vom zuständigen Finanzinstitut.
Nach der Kontaktaufnahme gleichen wir die erforderlichen Angaben mit den Informationen aus dem Suchmandat ab. Damit verifizieren wir, ob Sie die gesuchte Person oder möglicherweise anspruchsberechtigt sind. Insbesondere bei Erbfällen können amtliche Dokumente oder weitere Nachweise erforderlich sein.
Die Verifikation dient dazu festzustellen, ob Sie die potentiell berechtigte Person sind und um Verwechslungen auszuschliessen. Nach erfolgreicher Verifikation übermittelt FAST Search die erforderlichen Kontaktdaten und Nachweise an das auftraggebende Institut. Aufgrund des Bankgeheimnisses dürfen Banken nur mit einer verifizierten, berechtigten Person in direkten Kontakt treten.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Wir verarbeiten Informationen ausschliesslich zweckgebunden für die Erfüllung des spezifischen Suchmandats. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Nicht mehr erforderliche Daten und Unterlagen werden nach Massgabe unseres Lösch- und Aufbewahrungskonzepts gelöscht oder anonymisiert. Gesetzliche und vertragliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
Ohne Ihre Rückmeldung kann der Fall in der Regel nicht abschliessend geklärt werden. Dadurch können mögliche Ansprüche oder Leistungen nicht weiter geprüft und keine Verbindung zu den Vermögenswerten oder Leistungen hergestellt werden.
Stellt sich heraus, dass Sie nicht die gesuchte oder berechtigte Person sind, werden Ihre Daten nicht für eine Anspruchsprüfung an das auftraggebende Institut weitergeleitet. Nicht mehr erforderliche Daten und Unterlagen werden nach Massgabe unseres Lösch- und Aufbewahrungskonzepts gelöscht oder anonymisiert. Gesetzliche und vertragliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
Das ist nicht ungewöhnlich. Bankbeziehungen werden oft vor vielen Jahren oder Jahrzehnten eröffnet und sind den heutigen Berechtigten häufig nicht bekannt. Es kann sich um Vermögenswerte handeln, die ursprünglich von Eltern, Grosseltern oder anderen Verwandten gehalten wurden. Zudem kann die ursprüngliche Firma inzwischen fusioniert, übernommen oder umfirmiert worden sein; auch Kundenbeziehungen oder Geschäftsbereiche können auf ein anderes Institut übertragen worden sein.
Damit ein Finanzinstitut eine Bankbeziehung oder einen Vermögenswert bestätigen darf, muss die berechtigte Person zuerst zweifelsfrei verifiziert sein – genau das ist der Zweck unserer Kontaktaufnahme. Aufgrund unserer Suchmandate sowie dem Bankgeheimnis ist es uns nicht möglichIhnen den Namen des Finanzinstitutes zu nennen. Nach Abschluss und Prüfung des Dossiers wird das Finanzinstitut direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie unsere Recherchespezialisten direkt oder uns über die auf der offiziellen Website veröffentlichten Kontaktdaten oder das dortige Kontaktformular.
Kontaktierte Personen
Im Rahmen unserer Recherche hat sich ein möglicher Bezug zwischen Ihnen und der gesuchten Person ergeben. insofern gehen wir davon aus, dass Ihre Informationen für uns sehr hilfreich sein können, um die berechtigten Personen zu finden und mit ihrem Vermögen resp. Ansprüchen in Verbindung zu bringen. Falls Sie ein Schreiben erhalten haben kann es auch hilfreich sein, dieses weiterzuleiten oder uns mitzuteilen, dass eine Kontaktaufnahme über Sie nicht möglich ist. Ob und wie Sie uns unterstützen möchten, entscheiden Sie selbst.
Im Rahmen unserer Recherche hat sich ein möglicher Bezug zwischen Ihnen und der gesuchten Person ergeben. insofern gehen wir davon aus, dass Ihre Informationen für uns sehr hilfreich sein können, um die berechtigten Personen zu finden und mit ihrem Vermögen resp. Ansprüchen in Verbindung zu bringen. Falls Sie ein Schreiben erhalten haben kann es auch hilfreich sein, dieses weiterzuleiten oder uns mitzuteilen, dass eine Kontaktaufnahme über Sie nicht möglich ist. Ob und wie Sie uns unterstützen möchten, entscheiden Sie selbst. Dazu können sie alle auf unserer Website www.fastsearch.ch aufgeführten Kontaktmöglichkeiten nutzen, oder Sie antworten direkt auf die Nachricht von unseren Recherche-Spezialisten.
Das lässt sich zunächst nicht abschliessend beurteilen. Teilen Sie uns bitte mit, in welchem familiären Verhältnis Sie zur gesuchten Person stehen. Wir prüfen, ob sich daraus ein möglicher Bezug zum Suchmandat ergibt. Die abschliessende Prüfung einer Erben- oder Anspruchsberechtigung erfolgt durch das zuständige Finanzinstitut.
Ihre freiwilligen Angaben werden nur verwendet, soweit dies für das konkrete Suchmandat erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erben
Sie wurden kontaktiert, weil unsere Recherche ergeben hat, dass Sie möglicherweise Erbin, Erbe oder eine andere rechtsnachfolgende Person sein könnten. FAST Search führt die Recherche und erste Verifikation im Auftrag eines Finanzinstitutes durch; die abschliessende Prüfung eines Anspruchs erfolgt durch das zuständige Institut.
Sie können die FAST Search AG über den offiziellen Handelsregistereintrag unter www.zefix.ch überprüfen. Verwenden Sie für Rückfragen ausschliesslich die auf www.fastsearch.ch veröffentlichten Kontaktdaten. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen unseren Auftrag. FAST Search verlangt keine Vorauszahlungen und niemals Passwörter, PIN-Codes, E-Banking-Zugangsdaten, Reisepässe, Identitätskarten oder dergleichen.
Aufgrund vom Schweizer Bankkundengeheimnis und anderen regulatorischen Anforderungen können die Finanzinstitute erst Kontakt mit berechtigten Personen aufnehmen, wenn diese zweifelsfrei verifiziert wurden. Deshalb beauftragen sie spezialisierte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Unternehmen wie FAST Search mit der Recherche, Kontaktaufnahme und Verifkation. Nach erfolgreicher Verifikation wird FAST Search Ihre Kontaktdaten an das Finanzinstitut weitergeben.
Die Eröffnung der Geschäftsbeziehung mit dem Finanzinstitut sowie Kontaktverlust kann lange zurückliegen bevor wir beauftragt werden.
Wir informieren Sie fallbezogen darüber, welche Unterlagen zur Verifikation und Prüfung benötigt werden, beispielsweise einen Erbschein, ein Erbenverzeichnis oder ein vergleichbares amtliches Dokument. Die Unterlagen werden ausschliesslich zweckgebunden bearbeitet; Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
In einem ersten Schritt prüfen wir die von Ihnen übermittelten Angaben und Informationen und stellen sicher, dass diese ausreichend. Anschliessend schliessen wir den Suchfall ab und übermitteln die aktuellen Kontaktdaten an das auftraggebende Institut. Dieser wird anschliessend direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Sie können eine Vertrauensperson oder einen Anwalt bevollmächtigen. Mit einer gültigen Vollmacht kann die bevollmächtigte Person die Kommunikation übernehmen. Eine Vollmachtsvorlage stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Stellt sich heraus, dass Sie nicht die gesuchte oder berechtigte Person sind, werden Ihre Daten nicht für eine Anspruchsprüfung an das auftraggebende Institut weitergeleitet. Nicht mehr erforderliche Daten werden nach Massgabe unseres Lösch- und Aufbewahrungskonzepts gelöscht oder anonymisiert; gesetzliche und vertragliche Pflichten bleiben vorbehalten.
Fallabschluss
Die Verifikation dient dazu, festzustellen, ob Sie die potentiell berechtigte Person (Kontoinhaber, Erben, Leistungsberechtigte) sind. Erst nach dieser Feststellung kann FAST Search den Suchfall abschliessen und dem Finanzinstitut Ihre aktuellen Kontaktdaten sowie allfällige Erbdokumente weiterleiten. Auf dieser Grundlage wird das Finanzinstitut dann direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Mit der Verfikation und Übermittlung Ihrer Kontaktdaten ist der Vorgang mit FAST Search in der Regel abgeschlossen. Alle weiteren Schritte erfolgen direkt mit den Finanzinstitut.
Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Finanzinstitut und der Komplexität des Falls ab. In der Regel erfolgt eine erste Kontaktaufnahme innerhalb einiger Wochen. Bei Erbfällen kann der Prozess aufgrund der ausführlichen Prüfung der eingereichten Dokumente in den entsprechenden Abteilungen länger dauern. FAST Search hat keinen Einfluss auf den internen Ablauf des Finanzinstituts.
Das Finanzinstitut kann erst nach der Verifikation und der Berechtigungsprüfung direkt mit Ihnen in Kontakt teten. Um welches Finanzinstitut es sich handelt und welche Höhe die Vermögenswerte resp. Ansprüche haben, ist unseren Researchspezialisten in der Regel nicht bekannt. Sobald Ihr Fall abgeschlossen ist, nimmt das Finanzinstitut direkt Kontakt mit Ihnen auf.
Für FAST Search ist der Fall grundsätzlich abgeschlossen, sobald die im Mandat vorgesehenen Verifikationen erfolgt sind und die erforderlichen Kontaktdaten und Unterlagen an das auftraggebende Institut übermittelt wurden. Die abschliessende Anspruchsprüfung und weitere Bearbeitung erfolgen durch das Finanzinstitut.
Ihre Daten werden ausschliesslich für die Erfüllung des spezifischen Suchmandats bearbeitet und an die hierfür vorgesehenen Empfänger übermittelt. Nach Abschluss werden sie nur so lange aufbewahrt, wie dies für den Bearbeitungszweck sowie aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten erforderlich ist; anschliessend werden sie gelöscht oder anonymisiert. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Falls sich das Institut nach einigen Wochen noch keinen Kontakt mit Ihnen aufgenommen hat, kontaktieren Sie uns bitte über die auf www.fastsearch.ch veröffentlichten Kontaktdaten. Soweit es unser Mandat erlaubt, leiten wir Ihre Rückmeldung an das zuständige Institut weiter.
Für inhaltliche Fragen zur weiteren Bearbeitung wenden Sie sich ab der Kontaktaufnahme durch das Finanzinstitut ausschliesslich an das entsprechende Finanzinstitut. Unser Mandat ist mit der Übermittlung der Daten abgeschlossen.
Behörden / Anwälte / Notare
FAST Search AG ist ein auf internationale Personen- und Erbenermittlung spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Wir werden unter anderem von Banken, Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen mandatiert, um mögliche berechtigte Personen oder Rechtsnachfolger zu recherchieren und zu kontaktieren. Bei Bankmandaten stützt sich unsere Tätigkeit insbesondere auf die NARILO-Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung ab.
Bei Banken gelten Vermögenswerte als kontaktlos, wenn der Kontakt zur Kundin oder zum Kunden abgebrochen ist, und nach Ablauf der einschlägigen Frist als nachrichtenlos. Banken müssen nach den anwendbaren Regeln verhältnismässige Suchmassnahmen ergreifen. Für bestimmte nachrichtenlose Bankvermögen sieht das Gesetz nach Ablauf der massgeblichen Fristen eine Publikation sowie anschliessend eine Liquidation und Ablieferung an die Eidgenossenschaft vor.
Finanzinstitute verfügen nicht immer über die spezialisierten Recherchekapazitäten, die für komplexe oder internationale Personensuchen erforderlich sind und sind generell in ihren Möglichkeiten zur Personensuche eingeschränkt. Deshalb beauftragen sie spezialisierte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Unternehmen wie FAST Search mit der Recherche, der ersten Kontaktaufnahme und der vorbereitenden Verifikation. Eine Bank darf Informationen über eine Kundenbeziehung nur an die tatsächlich berechtigten Personen weitergeben (Bankkundengeheimnis). Ebenfalls können sie keine Amtsstellen etc. kontaktieren, solange die berechtigte Person nicht verifiziert wurde.
FAST Search kann auf Wunsch einen geeigneten Nachweis vorlegen, der das berechtigte Interesse an der Recherche bestätigt.
FAST Search verwendet die Daten ausschliesslich in Zusammenhang mit der Erfüllung des spezifischen Suchmandates und unter Einahltung aller Regulatorien. Einzelheiten bezüglich Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Ohne Ihre Rückmeldung ist FAST Search auf andere Recherchewege angewiesen. Das kann bedeuten, dass es für die berechtigten Personen kostspieliger wird oder aufgrund unseres begrenzten Aufwandbudgets der Fall ohne Sucherfolg abgeschlossen werden muss. Da wir in der Regel von den Finanzinstituten als letzte Massnahme zur Wiederherstellung des Kontaktes beauftragt werden, bedeutet in der Regel ein nicht erfolgreich abgeschlossener Fall, dass die berechtigten Personen nie in Verbindung mit den Vermögen oder den Leistungen, die Ihnen zustehen, in Verbindung gebracht werden.
Zur Lokalisierung und Verifikation möglicher berechtigter Personen kann es erforderlich sein, Informationen bei Meldebehörden, Nachlassgerichten, Archiven oder anderen zuständigen Stellen anzufragen. Aus unserer Erfahrung ist das oft der effizienteste und sicherste Weg für einen erfolgreichen Fallabschluss.
Falls Sie keine personenbezogenen Daten an FAST Search übermitteln dürfen oder möchten, können Sie unser Schreiben direkt an die betroffene Person weiterleiten. Diese entscheidet anschliessend selbst über eine Kontaktaufnahme. Lassen Sie und gerne wissen, wenn das Ihr präferierte Vorgehensweise ist.
Aufgrund unserer Recherchen in diesem spezifischen Fall haben wir Anhaltspunkte, dass es eine Verbindung zwischen der gesuchten Person und Ihrer Einrichtung gibt. Da wir, unsere Auftraggeber sowie die berechtigten Personen ein Interesse daran haben, dass wir die Suchfälle effizient lösen können, sind wir mit dieser Anfrage an sie gelangt.
Sie können uns auch unterstützen, ohne Ihre Verschwiegenheitspflicht zu verletzen, indem Sie unsere Anfrage – soweit berufsrechtlich zulässig – an die betroffene Person oder deren bekannte Vertretung weiterleiten. Ob eine Weiterleitung im Einzelfall zulässig ist, beurteilen Sie bitte nach den für Sie geltenden Berufs- und Standesregeln.
FAST Search handelt auf Grundlage eines schriftlichen Mandats des jeweiligen Instituts. Bei Mandate von Banken stützt sich unsere Tätigkeit auf die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung zum Umgang mit kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten sowie bankengesetzliche Bestimmungen ab. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich insbesondere nach dem Schweizer Datenschutzgesetz.
